SULKY RAYON 40
NEUTRALS Snap Spulen

Inhalt: 1 Stück (6x 225m Snap Spulen)

Über dieses Garnset wird sich auch deine Geldbörse freuen, denn es ist im Vergleich zum Einzelkauf günstiger.

Im Garnset enthaltene Farben: 1001, 1071, 1082, 1149, 1229, 1180.

14,00 

In Stock

Artikelnummer: 3001054 Kategorien: , Marke:

Rezensionen

Es gibt noch keine Rezensionen.

Nur angemeldete Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, dürfen eine Rezension abgeben.

Wusstest du, dass Viskose aus der Natur kommt -Ausgangsmaterial für die Zellstoffherstellung ist Holz!

Viskose verfügt über hervorragende Eigenschaften und steht darin ihrem Vorbild -der Seide- nahezu in nichts nach.

Geeignet für:

  • Standard Stickmotive
  • feine Zierstiche und dekorative Nähte
  • Freihand-Quilten
  • Quilten, Stitching-in-the-Ditch
  • Rollsaum mit der Overlock

Empfohlene Nadelstärke siehe Verarbeitungstipps!

Materialzusammensetzung: 100% Viskose

  • Verwendung ausschließlich biologisch abbaubarer Farbstoffe und Chemikalien
  • Viskose ist als natürliches Material biologisch abbaubar

Öko-Tex zertifiziert: 

Uni

SULKY® RAYON 40

  • Wenn die Nähte auf der Unterseite sichtbar sind, eignet sich entweder SULKY® RAYON 40 oder das dünnere SULKY® POLY LITE 60 hervorragend als Unterfaden.
    Für alle anderen Projekte empfehlen wir unser SULKY® BOBBIN
  • SULKY® RAYON 40 ist für Maschinenstickereien einfacher zu verwenden als Polyestergarn, weil es sich weniger ausdehnt.
  • Die Einstellungen der Zierstiche an praktisch allen Nähmaschinen sind für ein Stickgarn der Stärke 40 programmiert.
  • Achte stets auf die richtige Fadenspannung von Unter- und Oberfaden!

Die Nadelgröße ist entscheidend!
Wir empfehlen Nadelstärke NM 75 – 80 (Universal, Top Stitch oder Embroidery)

Alle Garnspulen von SULKY® sind “Snap-Spulen” und sorgen für ein schnelles Sichern der Garnenden.

Wir sind nicht Hersteller von Elektrogeräten nach § 3 Nr. 9 ElektroG.

Als Vertreiber von Elektrogeräten gewährleisten wir aber im Sinne des ElektroG nur solche Elektrogeräte in den Verkehr zu bringen, deren Hersteller sich nach § 6 Absatz 2 Satz 1 ElektroG gegenüber dem Umweltbundesamt bzw. der verantwortlichen Stelle angezeigt haben.