Polyestergarn
SULKY® Glowy Snap

100m, 56% Polyester / 44% Polypropylen
Ein Garn, das im Dunkeln leuchtet!

Wussten Sie, dass es lichtaktives Garn gibt und dass es wirklich im Dunkeln leuchtet?

Trifft Licht, Sonnen- oder UV-Licht auf GLOWY, speichert das Garn das Licht und gibt dieses bei Dunkelheit wieder ab – das Garn leuchtet. Die Dauer der Lichteinwirkung bestimmt die Intensität der Leuchtkraft.

3,95 

Artikelnummer: 4722 Kategorien: , Marke:

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206 Purple
207 Green
208 White

Garnstärke: 40 Sticken(1) / No.100 Nähen(2)
Materialzusammensetzung:
56% Polyester / 44% Polypropylen

Öko-Tex zertifiziert:

(1) Die Angabe der Garnstärke “Sticken” gibt an mit welchem Stickprogramm die Garne am besten harmonieren
z.B.: sind die meisten Stickprogramme für die Stärke 40 ausgelegt.

(2) Klassische Einstufung der Garnstärke in Europa für unterschiedlichste Nähtechniken

SULKY® GLOWY – Die Besonderen

  • ein Garn, das im Dunkeln leuchtet
  • erhältlich in 7 Pastelltönen
  • lang anhaltende Leuchtkraft
  • über 50 Waschgänge garantiert
  • lässt sich super in der Näh-, Stick- & Overlockmaschine verarbeiten
  • der Effekt wird verstärkt, indem man das Garn großflächig verarbeitet
  • vegan

Geeignet für:

  • dekorative Nähte
  • abwechslungsreiche Zierstiche
  • Maschinensticken
  • Overlockmaschinen
  • Quilten
  • Willst du den Leuchteffekt verstärken, wähle einen dichten Füllstich oder mehrere Umrandungsstiche
  • Wähle ein dünnes Untergarn, wie z.B. unser SULKY® BOBBIN
  • Wenn die Rückseite deines Projektes sichtbar sein soll, eignet sich SUKLY® POLY LITE 60  hervorragend als Untergarn
  • Nur von links bügeln!

Die Nadelgröße ist entscheidend!
Wir empfehlen Maschinennadel NM 75-90 (Universal oder Top Stitch)

Alle Garnspulen von SULKY® sind “Snap-Spulen” und sorgen für ein schnelles Sichern der Garnenden.

Wir sind nicht Hersteller von Elektrogeräten nach § 3 Nr. 9 ElektroG.

Als Vertreiber von Elektrogeräten gewährleisten wir aber im Sinne des ElektroG nur solche Elektrogeräte in den Verkehr zu bringen, deren Hersteller sich nach § 6 Absatz 2 Satz 1 ElektroG gegenüber dem Umweltbundesamt bzw. der verantwortlichen Stelle angezeigt haben.